Gremien

Schulpflegschaft

 

Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie den von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern

 

Aufgaben der Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

Zu weiteren Möglichkeiten der Mitwirkung an der Schule lesen Sie bitte folgenden Auszug aus dem Schulgesetz: Schulmitwirkung.

 

Derzeitger Vorsitz:

Vorsitzender Herr Rafflenbeul (7c/9a)
Stellvertreter

Frau Klipp-Ziegenbein (6b / EPH/10 / Q1/11)

 

Ergebnisse der Elternbefragung 2007

Das Ergebnis der Elternumfrage 2007 und erste Interpretationsansätze der Schulleitung zu dieser Umfrage stehen zum Abruf bereit.

Elternbefragung 2007 - Ergebnisse und Interpretationsansätze