![]() |
GremienSchulpflegschaft |
Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
sowie den von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern
Aufgaben der Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder
der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung
der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle
wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz
richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für
die Schulkonferenz und die
Fachkonferenzen. Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher
Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und
Schulaufsicht vertreten.
Zu weiteren Möglichkeiten der Mitwirkung an der Schule lesen Sie bitte
folgenden Auszug aus dem Schulgesetz: Schulmitwirkung.
Derzeitger Vorsitz:
| Vorsitzender | Herr Rafflenbeul (7c/9a) |
| Stellvertreter | Frau Klipp-Ziegenbein (6b / EPH/10 / Q1/11) |
Ergebnisse der Elternbefragung 2007
Elternbefragung 2007 - Ergebnisse und Interpretationsansätze

