Schulordnung
Willkommen an unserer gesunden Schule!
Wir, die Schüler, Eltern und Lehrer des Gymnasiums Horn-Bad Meinberg, möchten
mit dieser Schulordnung erreichen, dass alle am Schulleben Beteiligten sich
zum Wohle einer starken Schulgemeinschaft den folgenden Grundsätzen verpflichtet
und für deren Umsetzung verantwortlich fühlen.
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der Schulordnung als PDF - Dokument<<
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Zusammenleben in der
Schule
Wir wollen offen, freundlich, tolerant und rücksichtsvoll
miteinander umgehen. |
Wir
- achten die Persönlichkeitsrechte der anderen.
- vermeiden verletzende Sprache.
- sprechen Verhalten, das die seelische und körperliche Unversehrtheit
der anderen gefährden und beeinträchtigen könnte, sofort
an und klären es mit allen Beteiligten.
- schauen nicht weg, wenn Mitschüler Hilfe benötigen.
- achten das Eigentum der anderen.
- halten das Schulgelände und das Gebäude sauber, gehen
mit den darin untergebrachten Materialien und Lehrmitteln sachgemäß
und schonend um und machen auf eventuelle Beschädigungen des
Mobiliars umgehend aufmerksam.
- können Pausenaufsichten jederzeit ansprechen und um Hilfe
bitten.
- schonen die Klassenräume mit Teppichboden und essen nur in
dafür vorgesehenen Bereichen.
- erscheinen stets pünktlich zum Unterricht.
- schaffen ein positives Lernklima, in dem sich alle sozial und verantwortungsbewusst
verhalten.
- schließen nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde (Raumbelegungsplan
beachten!) die Fenster, stellen zur Erleichterung der Reinigung die
Stühle auf die Tische und schalten Heizung und Licht aus, um
Energie zu sparen.
- gehen auch an der Bushaltestelle respektvoll miteinander um und
folgen den Anweisungen der Busaufsicht.
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Unterricht
Wir wollen neben der Vermittlung von Grundwissen
und Fachkompetenz selbsttätiges Lernen auf verschiedenen
Ebenen ermöglichen, das dazu ermutigt, eigene Lern- und Lösungswege
zu gehen. |
Wir
- folgen dem Unterricht aufmerksam und vermeiden unnötige Störungen.
- lassen die anderen aussprechen, bevor wir uns zu Wort melden.
- versuchen mögliche Konflikte im Klassenrat zu klären.
- informieren uns regelmäßig über den Vertretungsplan.
- fragen im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer nach, falls die Lehrkraft
10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist und verbleiben
währenddessen ruhig im Raum, um die anderen Klassen nicht zu stören.
- erledigen bei Abwesenheit des Fachlehrers im Unterricht der Sekundarstufe
II die gestellten EVA-Aufgaben gewissenhaft.
- entschuldigen Unterrichtsversäumnisse in der jeweils vorgeschriebenen
schriftlichen Form.
- beachten die geltende Ordnung für den Umgang mit dem Computernetzwerk.
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Gesunde Schule heißt
auch …
Wir wollen unser Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
fördern. |
Wir
- gehen in angemessener Lautstärke miteinander um.
- nutzen die Erlaubnis, Wasser zu trinken, außer in den naturwissenschaftlichen
Fachräumen.
- beachten die Sicherheitsvorschriften in den naturwissenschaftlichen
Fachräumen.
- werfen Abfall in die entsprechenden Abfallbehälter.
- gehen im Gebäude so, dass wir uns und andere nicht gefährden.
- benutzen im Schulgebäude kein Mobiltelefon.
- verbringen bei gutem Wetter die großen Pausen draußen an
der frischen Luft bzw. in der Cafeteria.
- akzeptieren das Rauchverbot auf dem Schulgelände („Be smart,
don’t start!“).
- finden Erste-Hilfe- und Sanitätskoffer im Sekretariat bzw. im
Sanitätsraum.
- verhalten uns bei Alarm und in Notfällen gemäß den
aushängenden Alarm- und Evakuierungsplänen
und nehmen die dazugehörigen Übungen ernst.
- werfen nicht mit Schneebällen und Gegenständen.
- verlassen das Schulgelände nicht während der Schulzeit (Klassen
5 bis 10).
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Mehr als Unterricht
Wir wollen auch die folgenden außerunterrichtlichen
Angebote nutzen und die Möglichkeit der Mitwirkung an unserem
Schulleben wahrnehmen. |
Wir
- haben die Möglichkeit, das Selbstlernzentrum zur selbstständigen
Arbeit und Informationsbeschaffung zu nutzen.
- schätzen die vielfältige künstlerische Arbeit von
Schülern, weil diese unser Schulleben reicher und bunter macht.
- unterstützen aktiv die Arbeit der Schulgremien (SV, Schülerrat,
Schulkonferenz, Elternpflegschaft), da in ihnen unsere Interessen vertreten
werden.
- lernen auch außerhalb der Schule (Betriebspraktika, Klassenfahrten,
Exkursionen), weil man in der Schule nicht alles (fürs Leben) lernen
kann.
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Wir verstehen es als unsere Pflicht, dafür zu sorgen,
dass diese Schulordnung von allen am Schulleben Beteiligten eingehalten wird.
Bei gravierenden Verstößen gegen unsere Schulordnung
werden Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des Schulgesetzes eingeleitet
Stand: 21/05/2007
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