Zum Inhalt springen

Osterferien und ein paar Ostereier für die Zeit danach!

Ostereier ganz unterschiedlicher Art halten die kommenden zwei Wochen und die Zeit danach für uns bereit.

Eine Frage der Perspektive

Für die meisten Schüler/-innen unserer Schule geht es in eine wohlverdiente Auszeit ohne Hausaufgaben und ohne frühes Aufstehen.

Für einen kleinen Teil jedoch, nämlich die Abiturienten und Abiturientinnen, ist der heutige Tag der letzte Schultag ihres Lebens. Und die kommenden zwei Wochen dienen nicht der Entspannung, sondern der Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen nach den Osterferien.

Die Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer nimmt die ein oder andere Tasche mit Klausuren mit nach Hause und wird einen Teil der Ferien auch mit Korrekturen verbringen.

Neue Regeln treten in Kraft

Durch die Beschlüsse der Schulkonferenz unserer Schule treten nach den Ferien zwei neue Regelungen in Kraft, die die Schulordnung ergänzen bzw. erweitern. Zum einen die neue Handy- bzw. Smartphone Regelung, die nach einer Testphase mit einem sehr freien Gebrauch dieser Geräte in Kraft tritt, zum anderen eine Regelung zum Aufenthalt im Schulgebäude während der Pausen.

Aufgaben bewältigen

Das Kollegium muss sich nach den Ferien nicht nur auf die besondere Prüfungssituation des Abiturs einstellen, sondern wird auch am pädagogischen Tag die neuen Kern-Lehrpläne der Oberstufe an die Gegebenheiten unserer Schule in Form der schulinternen Curricula anpassen.

Eine besondere Aufgabe bleibt für die Fachschaft Mathematik, die nun eine Entscheidung mit Blick auf die vieldiskutierten grafikfähigen Taschenrechner treffen muss. Die jüngst veröffentlichte Presseinformation des Schulministeriums, über die auch in den Medien ausführlich berichtet wurde, macht diese Entscheidung nicht leichter.

 

Frohe Ostern und gute Erholung wünscht die Homepage-AG!

 

Kommentiert / Kommentieren Sie jetzt!

 

4 Kommentare

  1. No Name :) sagt:

    Es wäre nett, wenn den neuen Regelungen ihre Begründung beigefügt wird, da sich wohl vielen ihr Sinn nicht ganz erschließt.

    1. C. Bechthold sagt:

      Hallo „No Name :)“! Wir werden die Schulleitung um die geforderten Begründungen bitten und hier posten!

  2. Christian sagt:

    Gilt die Regelung zum Aufenthalt im Schulgebäude auch für die Oberstufe?

    1. C. Bechthold sagt:

      Ja, die Regelung betrifft auch die Oberstufe. Es sollte eine klare Regel ohne Ausnahmen sein.