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Schulprogramm

Schulgesetz NRW

§ 3 Schulische Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Qualitätsentwicklung und -sicherung

(2) Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch.

Aktuelle Version

Das Schulprogramm wurde im Jahr 2014 durch die Steuergruppe unter Leitung von Frau Ginau und Herrn Schmidt überarbeitet. Das fertige Dokument liegt hier nun zur Ansicht bereit.

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