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Schulpflegschaft

Was ist die Schulpflegschaft?

Schulgesetz §72

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Wie setzt sie sich zusammen?

Schulgesetz §72

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft

Nach Schulgesetz werden an unserer Schule jeweils zu Beginn des Schuljahres aus den Reihen der Schulpflegschaft eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin gewählt. Im aktuellen Schuljahr sind dies:

  • Vorsitzender: Frau Kirsten Harms (8b)
  • Stellvertreter: Herr Stefan Hörig (8b)

Die Mitglieder der Schulkonferenz

Das wichtigste Mitbestimmungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz. Dort sitzen zu gleichen Teilen – an unserer Schule jeweils 8 – Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen und alle gewählten Vertreter haben eine Stimme. Damit können also auch die Eltern direkt Einfluss auf die Gestaltung des Gymnasiums Horn-Bad Meinberg nehmen, wie zuletzt beispielsweise bei der Festlegung der Obergrenze für Kosten der Klassenfahrten. Die Elternvertreter der Schulkonferenz können auf den Seiten der Schulkonferenz eingesehen werden.

Informationen für Eltern