Verbindungslehrer
Schulgesetz §74 (7)
Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung. Der Schülerrat wählt je nach Größe der Schule bis zu drei Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer.
Am Gymnasium Horn-Bad Meinberg werden zwei Verbindungslehrer vom Schülerrat gewählt. Für das aktuelle Schuljahr sind dies: