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Verbindungslehrer

Schulgesetz §74 (7)

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung. Der Schülerrat wählt je nach Größe der Schule bis zu drei Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer.

Am Gymnasium Horn-Bad Meinberg werden zwei Verbindungslehrer vom Schülerrat gewählt. Für das aktuelle Schuljahr sind dies: