Schulkonferenz
Aufgaben der Schulkonferenz
Schulgesetz §65
(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Zusammensetzung der Schulkonferenz
Schulgesetz §66
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler […] 2. […] Schulen der Sekundarstufe I und II 1 : 1 : 1
Am Gymnasium Horn-Bad Meinberg beträgt die Größe der Schulkonferenz durch Beschluss der Schulkonferenz selbst (mindestens zwei Drittel Beschluss laut Schulgesetz) 24 Mitglieder, also jeweils 8 Elternvertreter, 8 Schüler/-innen und 8 Lehrer/-innen.