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EVA-Regelung

Bei langfristiger Abwesenheit des Lehrers

EVA A. g. („EVA Aufgaben bereits im Vorfeld vergeben“): Der Fachlehrer ist voraussehbar verhindert (Klassenfahrt, Fortbildung, usw.). Er versorgt die SuS bereits im Vorfeld mit Aufgaben.

EVA GA („EVA Gruppenarbeit im Kursverband“): Der Fachlehrer vergibt eine Gruppenarbeit, die die SuS nur mit Anwesenheit sinnvoll bearbeiten können. In
diesem Fall sorgt die „EVA-Aufsicht“ für das Aufschließen des Raumes, die Anwesenheit und die Verteilung der Aufgabe.

Bei kurzfristiger Abwesenheit des Lehrers

EVA o. A. („EVA ohne Aufgaben“): Der Fachlehrer ist kurzfristig verhindert, hinterlässt aber keine EVA-Aufgaben für den Kurs.

EVA m. A. („EVA mit Aufgaben“): Der Fachlehrer ist kurzfristig verhindert, hinterlässt aber EVA-Aufgaben für den Kurs. Die Aufgaben werden im alten Vertretungskasten (neben dem Jahrgangsstufenraum) ausgehängt oder als Kopien unterhalb der Klassenbücher bereitgestellt. Die SuS sind jederzeit in der Lage ihre EVA-Aufgaben abzuholen!